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Wo und wann braucht man ein Gesundheitszeugnis

Ein Gesundheitszeugnis wird zum Beispiel bei der Aufnahme einer Tätigkeit in der Lebensmittelbranche oder auch beim Abschluss einer Versicherung benötigt. Beim Gesundheitszeugnis für eine Versicherung erfolgt eine Untersuchung des Antragstellers, wodurch der allgemeine Gesundheitszustand beurteilt werden soll. Dabei handelt es sich zunächst nur um eine körperliche Untersuchung. In einigen Fällen erfolgt auch eine zusätzliche Blutuntersuchung. Diese Gesundheitsuntersuchung wird in der Regel vom jeweiligen Hausarzt ausgeführt. Dafür erhält dieser einen Fragebogen mit allen wichtigen Angaben, welche von der Versicherung zur Beurteilung des Versicherten benötigt werden.

Viele Versicherungsunternehmen fordern vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung oder einer Lebensversicherung ein Gesundheitszeugnis. Die Gesundheitszeugnisse, welche für eine Versicherung ausgestellt werden, sind in der Regel sehr detailliert, denn das Versicherungsunternehmen möchte vor dem Vertragsabschluss über alle chronischen Erkrankungen Bescheid wissen. Dadurch kann sich für den Versicherten der Versicherungsbeitrag erhöhen oder aber der Versicherte wird von der Versicherung abgelehnt. Daneben gibt es bei einigen Versicherungen auch die Möglichkeit, dass die festgestellten Erkrankungen von der Versicherungsleistung ausgenommen werden. Bei den Berufen, in denen die Arbeitnehmer mit offenen Lebensmitteln in Kontakt kommen, ist ein Gesundheitszeugnis vorgeschrieben. Ein Arbeitgeber darf die Arbeitnehmer somit nicht beschäftigen, wenn diese kein Gesundheitszeugnis vorweisen können. Zu diesen Berufen, in denen die Pflicht zum Gesundheitszeugnis besteht, zählt zum Beispiel der Beruf des Fleischers, des Bäckers, des Konditoren oder auch einige Berufe in der Gastronomie. Bis zum Jahre 2001 erfolgte vor der Ausstellung des Gesundheitszeugnisses eine amtsärztliche Untersuchung. Diese Untersuchung wurde durch eine Belehrung im Sinne des Infektionsschutzgesetzes im Jahre 2001 abgelöst.

Somit müssen die betroffenen Arbeitnehmer nur noch an einer kurzen Belehrung teilnehmen. In dieser Belehrung werden die Arbeitnehmer zum Beispiel auf die richtigen Hygienemaßnahmen in den individuellen Berufen hingewiesen. Aber auch die Erklärung bestimmter Krankheiten erfolgt bei diesen Belehrungen, damit die Arbeitnehmer die Symptome selbst erkennen können. Diesbezüglich werden die Arbeitnehmer aufgefordert, beim Auftreten bestimmter Symptome die Arbeit sofort niederzulegen und einen Arzt aufzusuchen. Die Kosten für diese Belehrung sind je nach Gemeinde und Gesundheitsamt unterschiedlich. Ein einheitlicher Gebührensatz existiert für die Ausstellung des Gesundheitszeugnisses nicht. Durch das Gesundheitszeugnis wird dem Antragsteller nicht bescheinigt, dass dieser gesund ist und somit frei von jeglichen Krankheiten ist, sondern durch die Ausstellung wird dem Arbeitgeber nur bescheinigt, dass dieser zum Beispiel in der Lage ist, die notwendigen Hygienemaßnahmen durchzuführen, damit keine Krankheiten entstehen können.